
LEGAT
Ein bleibendes Vermächtnis für die Zukunft der Schweizer Volksmusik und Volkskultur
Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie Sie die Schweizer Volksmusik über Ihr eigenes Leben hinaus unterstützen können? Mit einem Legat zugunsten unserer Stiftung tragen Sie dazu bei, unser musikalisches Erbe zu bewahren, junge Talente zu fördern und die Volksmusik und Volkskultur in ihrer Vielfalt lebendig zu halten.
Warum ein Legat
Um die notwendigen Mittel zur Unterstützung wichtiger Projekte aufzubringen, sind wir neben Spenden von kulturbewussten Menschen zusätzlich auf Legate angewiesen. Ihr Vermächtnis kann helfen, wertvolle Projekte zu realisieren – von Musikförderung über wissenschaftliche Dokumentation bis hin zu einzigartigen Konzertformaten. Jeder Beitrag, ob gross oder klein, wirkt nachhaltig und kommt direkt der Schweizer Volksmusik zugute.
Wie gehe ich vor
Konkret können Sie unsere Stiftung unterstützen und dabei zur Erhaltung der Schweizer Volksmusik und Volkskultur beitragen, indem Sie unsere Organisation im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen (Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung). So können Sie zu Lebzeiten selbst bestimmen, welche Person oder welche Organisation, die Ihnen am Herzen liegt später einmal begünstigt werden soll. Vor allem wenn Sie keine Kinder oder Ehepartner haben, wird sonst Ihr Erbe an entfernte Verwandte verteilt oder dem Staat vermacht.
Wie wird mein Nachlass besteuert
Die Stiftung für die Schweizer Volksmusik und Volkskultur ist von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen in der Regel, je nach Verwandtschaftsgrad, Steuern zahlen.
Für Ihre Überweisung
Für Ihre Spende können Sie eine Überweisung auf unser Bankkonto tätigen (lassen):
Stiftung für die Schweizer Volksmusik und Volkskultur
IBAN: CH65 0631 3640 3743 3455 9 bei der Bernerlandbank AG
oder ganz einfach hier:
Mit Ihrer Unterstützung bleibt unsere musikalische Tradition auch für kommende Generationen lebendig.
Herzlichen Dank!